Hinweise und Beförderungsbedingungen der AIRMAN-Fliegerschule

Anfahrt

Die AIRMAN Fliegerschule auf dem Flugplatz Bienenfarm erreichst du bequem
mit dem Auto, dem Motorrad oder der Bahn.

Mit dem Auto oder dem Motorrad:
fährst du aus Berlin heraus über die B5 an Nauen vorbei und biegst der Beschilderung folgend in Berge rechts ab. Kommst du vom westlichen Berliner Ring (A10) fährst du am Dreieck Spandau westlich auf die B5.

Mit der Bahn:
geht es bis nach Paulinenaue. Von dort kannst du den Shuttleservice des Flugplatzes nutzen. Rufe bitte die Telefonnummer 033237 88280 an.

Wir freuen uns auf deinen Besuch. Für alle Fragen zu Terminen erreichst du uns unter der Telefonnummer 0179 5371376. Oder schreibe uns eine E-Mail.

Weitere Hinweise

Wir fliegen mit Sportflugzeugen, sogenannten Ultraleichtflugzeugen. Sie sind 2-sitzig und dürfen ihr maximales Abfluggewicht nicht überschreiten. Personen über 100kg Körpergewicht können daher von uns leider nicht befördert werden.
Ultraleichtflugzeuge haben einen Rettungsfallschirm. Im Notfall wird das ganze Flugzeug und dessen Insassen sicher zu Boden schweben.
Der Flug findet nach Absprache nur bei Sichtflugbedingungen und innerhalb der Betriebsgrenzen des Flugzeuges statt. Kinder unter 18 Jahren benötigen die Einverständniserklärung ihrer Eltern.
Wir empfehlen dir lockere Freizeitkleidung, festes Schuhwerk (Turnschuhe) und eine Sonnenbrille.

Beförderungsbedingungen der AIRMAN-Fliegerschule

Generell:

Alle Rund- und Eventflüge werden mit zweisitzigen Luftsportgeräten durchgeführt. Die Entscheidung, welches Luftsportgerät zum Einsatz kommt, unterliegt der AIRMAN Ultraleicht-Fliegerschule.

Beförderungsvertrag und Rechnungslegung

Die Rundflüge und Eventflüge können per Internet, schriftlich, telefonisch oder persönlich gebucht werden. Sonderwünsche müssen schriftlich erfasst werden.

Der Vertrag kommt zustande per Internet mit Abschluss der Online-Bestellung und in den anderen Fällen mit dem Versand bzw. der Übergabe der Tickets und deren Bezahlung.


Werden Tickets zugeschickt, beträgt die Versandkostenpauschale 4,50 Euro. Rechnungen sind sofort nach Erhalt zur Zahlung fällig (spätestens nach 5 Werktagen). Danach tritt Zahlungsverzug ein. Für erforderliche Mahnungen werden 10 Euro Mahngebühr erhoben.

Eine Beförderung kann erst nach vollständiger Zahlung der Flugkosten stattfinden. Die Beförderung von Gepäck ist ausgeschlossen.

Die Beförderung von Personen in Luftfahrzeugen unterliegt dem Montrealer Übereinkommen. Nach den internationalen Bestimmungen für die Luftfahrt ist die Haftung des Luftfrachtführers für Personen und Sachschäden auf die dort genannten Summen beschränkt. Die Regelungen des Montrealer Übereinkommens sind im Zweifel vorrangig. In Ergänzung gilt Deutsches Recht. Schadenersatzansprüche im Hinblick auf vergebliche Fahrtkosten, Rücktransportkosten oder Verdienstausfall sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht, wenn der AIRMAN Ultraleicht-Fliegerschule Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit anzulasten ist. Im Übrigen haftet die AIRMAN Ultraleicht-Fliegerschule nur bei Vorliegen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

Voraussetzungen für alle Flüge sind ausreichend gute Wetter- und Sicherheitsbedingungen. Über die Durchführung des Fluges entscheidet allein der verantwortliche Luftfahrzeugführer. Die Flugdurchführung ist darüber hinaus abhängig von der Einhaltung luftfahrtrechtlicher Bestimmungen. Diese Bestimmungen können im Einzelfall einer Flugdurchführung entgegenstehen. Aus Sicherheitsgründen ist der Pilot berechtigt, einen Flug auch kurzfristig abzusagen oder zu verkürzen. Muss ein Flug vom Piloten abgesagt werden, wird ein Ersatztermin vereinbart. Weitergehende Ansprüche können nicht geltend gemacht werden.

Die AIRMAN Ultraleicht-Fliegerschule behält sich vor, Passagiere aus Gründen der Sicherheit, Gesundheit, physischer oder psychischer Verfassung (z.B. wegen Beeinträchtigung durch Drogen oder Alkohol), geltenden gesetzlichen Bestimmungen, Nichtfolgeleistung der Anweisung des Personals (z.B. Ablehnung der Sicherheitsüberprüfung) oder anderen Gründen (z.B. tatsächliche Überschreitung Maximalgewicht des Fluggastes) von der Beförderung auszuschließen. In diesem Fall erlischt der Beförderungs- und Erstattungsanspruch. Die Beförderung von Kindern, Personen mit Behinderungen, schwangeren Frauen, kranken oder anderen Personen, die besonderer Unterstützung bedürfen, ist ausdrücklich von einer vorherigen Vereinbarung abhängig.

Es gelten die jeweils zum Vertragsschluss gültigen Preislisten und maximal zulässige Abfluggewichte des Fluggastes.

Gültigkeit von Flugtickets oder Event-Gutscheinen

Flugtickets und auch Event-Gutscheine haben eine Gültigkeitsdauer von 12 Monaten ab Ausstellungsdatum, es sei denn, auf dem Ticket ist ein anderes Ablaufdatum ausdrücklich vermerkt. Flugbetrieblich bedingt berechtigen sie nur eine Person mit einem Maximalgewicht von bis zu 100 kg zu der ausgewiesenen Beförderung. Personen mit darüberliegendem Gewicht können nicht befördert werden.

Die Preisbindung beträgt ein Jahr ab Ausstellungsdatum. Die Gültigkeit aller Event-Gutscheine kann gegen eine Zahlung von EUR 50,- verlängert werden, Anfragen für Verlängerungen müssen vor Ablauf der Gültigkeit schriftlich an info@airman.online unter Angabe der Gutscheinnummer und Ablaufdatum gerichtet werden.

Wird ein bestätigter Flug vom Fluggast nicht angetreten, verfällt der Beförderungs- und Erstattungsanspruch. Auch bei ZuSpätkommen über 15 Minuten nach vereinbartem Flugtermin erlischt der Beförderungs- und Erstattungsanspruch.

Preisänderungen

Die AIRMAN Ultraleicht-Fliegerschule ist berechtigt, nach Vertragsabschluss Preiserhöhungen vorzunehmen, wenn sich die Preise der Leistungsträger, insbesondere die Beförderungskosten, die Abgaben für bestimmte Leistungen oder Treibstoff erhöht haben. 


Rücktritt durch den Kunden

Fluggäste können jederzeit von dem Vertrag zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung an die AIRMAN Ultraleicht-Fliegerschule. Die AIRMAN Ultraleicht-Fliegerschule ist berechtigt, angemessenen Ersatz für die getroffenen Vorbereitungen und Aufwendungen zu verlangen. Es gilt die Regel: Bis zu drei Tagen nach Zahlungseingang wird der volle Preis des Tickets zurück erstattet, danach maximal 50%.

Tritt der Kunde nach der verbindlichen Flugterminierung vom Vertrag zurück, besteht kein Erstattungsanspruch.

Sollten einzelne Teile dieser Beförderungsbedingungen unwirksam werden, so werden die anderen Regularien davon nicht berührt.


Als Gerichtsstand gilt Oranienburg als vereinbart.

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